Die Rürup-Rente und die Förderung

Die Rürup-Rente als kapitalgedeckte Basisrente existiert seit dem Jahr 2005 und ist vor allem für Selbstständige oder Freiberufler gedacht, die keine Riester-Rente abschließen können, da sie nicht gesetzlich rentenversichert sind. Aus diesem Grund sieht auch die Förderung bei der Rürup-Rente etwas anders aus. Während man bei der Riester-Rente staatliche Förderungen in Form von Zuschüssen bekommt, werden bei der Rürup-Rente diese Förderungen als Steuervorteile verrechnet. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, je höher die Steuerabgabe, je höher die Vorteile.

Wie funktioniert die Förderung der Rürup-Rente?

Beiträge, die man in die Rürup-Rente einzahlt, können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese sind wie Sonderausgaben zu behandeln und vermindern so das zu versteuernde Einkommen. Die Grenze für die Höchstbeträge liegt bei Alleinstehenden bei 20.000 Euro jährlich, bei Verheirateten bei 40.000 Euro. Allerdings werden diese Beträge erst im Jahr 2025 erreicht sein. Das heißt, dass es momentan noch nicht möglich ist, den vollen Anteil steuerlich abzusetzen. Seit 2005 wird der Prozentsatz schrittweise angepasst – jährlich um zwei Prozent. 2005 stand der Prozentsatz bei 60%, 2010 bei 70%, bis 2025 wird er dann auf 100% angewachsen sein. Das bedeutet beispielsweise für das Jahr 2012, dass 74% des Höchstbetrages als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, sprich 14.800 Euro für Alleinstehende und 29.600 Euro für Verheiratete. 2013 sind es dann zwei Prozent mehr usw.

Ein ähnliches System wird bei der Besteuerung der Rente angewandt. So wird diese bis zum Jahr 2050 schrittweise angehoben. Bis 2020 um je zwei Prozent pro Jahr, danach 20 Jahre lang um jeweils ein Prozent, sodass 2040 die volle Besteuerung eintritt. Begonnen wurde hier im Jahr 2005 mit 50%, der Steuersatz im Jahr 2012 liegt somit bei 64%. In dieser sogenannten Rentenphase sind Leistungen aus der Rürup-Rente also momentan nur begrenzt steuerpflichtig.

Ergo: In der Ansparphase erhält man erhebliche Steuervorteile, in der Rentenphase bis 2040 Steuerermäßigungen.